Es wird Navigare über die Übernahme informiert. Navigare blockiert dann die folgenden Saisons für Buchungen und bestätigt, dass die Yacht für die Übernahme vorgesehen ist. Die Übernahme erfolgt gemäß dem Übernahmeprotokoll, das Teil des Vertrags ist und das Verfahren in Bezug auf Service und Inspektion umreißt. Wenn eine Hypothek mit der Yacht verbunden ist, muss die Löschung der Hypothek vom Eigentümer unterschrieben werden, bevor die Übernahme fortgesetzt werden kann.
Ja. Der Eigentümer darf bei der Übernahme einen Gutachter beauftragen, ein Gutachten durchzuführen. Diese Kosten trägt der Eigentümer.
Nein. Nach der 6. oder 7. Saison (je nach Programm) endet der Vertrag. Stattdessen erfolgt ein umfassender Übergabeservice, der bereits bei Vertragsunterzeichnung klar definiert ist. Navigare ist verpflichtet, die Yacht in einem einwandfreien und funktionsfähigen Zustand an den Eigentümer zurückzugeben. Dieser Zustand wird im detaillierten Übernahmeprotokoll genau beschrieben und streng kontrolliert. Alle Yachten verlassen die Flotte voll einsatzbereit – selbstverständlich unter Berücksichtigung der normalen Abnutzung aus der Chartertätigkeit.
Sollte die Yacht von einer Privatperson übernommen werden, fällt die Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Übernahme an, wenn die Yacht in einem Reiseziel betrieben wird, in dem Mehrwertsteuer fällig ist. Derzeit ist die Mehrwertsteuer in allen Reisezielen außer den BVI anwendbar.
Es ist möglich, dass der Kunde den Vertrag jährlich beendet. Die Kündigung muss rechtzeitig im Voraus an Navigare gemäß den Bedingungen des Chartermanagementvertrags erfolgen.
Gerne besprechen wir mit Ihnen unsere Yachteigentumsprogramme, beantworten Ihre Fragen, sprechen über anstehende Veranstaltungen oder unterhalten uns einfach mit Ihnen. Füllen Sie das Kontaktformular aus, und eines unserer Teammitglieder wird sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen.